Barrierefreiheit

Die Grüne Hochschulgruppe fordert die konsequente Beachtung der Prinzipien der Barrierefreiheit im Unialltag, denn universitäre Einrichtungen und Veranstaltungen müssen ausnahmslos für alle gegenwärtigen wie potenziellen Mitglieder der Uni frei und gleichberechtigt zugänglich sein.

1. Bauliche Barrieren verringern!

In Heidelberg gibt es vor allem in der Altstadt viele Gebäude, die noch nicht barrierefrei zugänglich sind: Während zum einen aufgrund mangelhafter Barrierefreiheit davon abgeraten wird, als AbiturientIn mit Behinderung hier ein Studium der Germanistik aufzunehmen, gibt es auf der anderen Seite Institute, die zumindest weitestgehend zugänglich sind. Aber auch hier fordern wir ein genaues Hinschauen. Denn oftmals gibt es z.B. keinen uneingeschränkten Zugang zu sanitären Einrichtungen. Solche ungenügenden baulichen Voraussetzungen in vielen Gebäuden schränken AbiturientInnen mit Behinderung in ihrer Studienwahl ein. Vor allem Einrichtungen wie das Zentrale Sprachlabor oder das Zentrale Fachschaftsbüro müssen barrierefrei gestaltet werden, denn hier sind alle Studierende unserer Uni betroffen.
Um auf Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten in Anbetracht der Barrierefreiheit hinzuweisen, haben wir bereits im vergangenen Semester mit den Verantwortlichen einen Rundgang durch einige Einrichtungen unternommen. In diesem Sommer wurde der Spaziergang zur Barrierefreiheit fortgesetzt.

2. Barrieren in der Lehre abbauen!

Neben RollstuhlfahrerInnen gibt es aber auch Studierende mit chronischen Erkrankungen, mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderung. Für sie gilt es, neben baulichen Barrieren auch solche in der Lehre abzubauen. Eine unkomplizierte Bereitstellung von Vorlesungsunterlagen, damit beeinträchtige Studierende diese ihren Wahrnehmungsmöglichkeiten anpassen können, sollte selbstverständlich sein.

3. Die zeitliche und finanzielle Mehrbelastung abfedern!

Im Uni-Alltag wird die zeitliche und finanzielle Mehrbelastung für Studierende mit Behinderung zu wenig beachtet. In den Prüfungsordnungen festgeschriebene Nachteilsausgleiche können den Studierenden mit Behinderung mehr Sicherheit diesbezüglich geben. Ebenso fordert die GHG eine bessere finanzielle Unterstützung von Studierenden mit Behinderung.

4. Den Bachelor-Reformprozess nutzen!

Bei der Reform des Bachelor-Master-Systems sind dringend Verbesserungen auch im Sinne der Studierenden mit Behinderung vonnöten: Vor allem die strenge Modularisierung, die engen terminlichen Vorgaben und die Hast durch sechs Semester sind für Studierende mit Behinderung noch schwerer realisierbar. Hier muss gehandelt werden, damit diese nicht auch noch aus Gründen, die die Uni selbst zu verantworten hat, schon im Vorfeld von einem Hochschulstudium ausgeschlossen werden.

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