Da nach dem Regierungswechsel in Stuttgart sich einiges an der Hochschulpolitik im Land ändern wird, hat die Grüne Hochschulgruppe dazu auf Anfrage der Studierendenzeitung ruprecht Stellung bezogen und ihre Positionen zur Verfassten Studierendenschaft, zur Abschaffung der Studiengebühren und zur Frage der Hochsculbeiräte formuliert:
Frage 1: „Wie kann die Verfasste Studierendenschaft zu mehr studentischer Mitbestimmung führen? Gibt es Pläne von eurer Gruppe, euch an der Konzeption der VS zu beteiligen? Wie sähen sie
aus?“
– Durch die Verfasste Studierendenschaft (VS) wird ein demokratisches Miteinander an der Hochschule gefördert: Es ist wichtig, dass alle Statusgruppen inklusive uns Studierenden gehört werden. Dadurch sind die Studierenden nicht mehr länger lediglich „Beiwerk“ der Hochschule, sondern werden als integraler Bestandteil der Hochschule anerkannt. Ferner fungiert eine VS als zentraler und legitimierter Ansprechpartner für die Hochschulleitung und -verwaltung sowie externe VerhandlungspartnerInnen. Dabei geht es um Angelegenheiten, die alle Studierende betreffen, so zum Beispiel das Semesterticket.
– Wir beteiligen uns schon seit längerem an der Ausgestaltung eines Heidelberger Konzepts für die VS und stehen weiterhin für das mit der FSK und anderen Hochschulgruppen ausgearbeitete Modell eines Studierendenrates, dem sowohl Fachschaften als auch Hochschulgruppen angehören. In diesem Modell sehen wir die Studierendenschaft der Hochschule sowohl in der Breite (der Fächer) als auch der Tiefe (der Interessen) vertreten.
Frage 2: „Warum hat rot-grün die Abschaffung der Studiengebühren von diesem Wintersemester auf das Sommersemester nächsten Jahres verschoben? Ist mit einer weiteren Verschiebung zu rechnen?“
– Natürlich hätten wir uns über die Abschaffung der Studiengebühren bereits zum kommenden Semester sehr gefreut. Dies war auch immer die Forderung von Campusgrün Baden-Württemberg. Allerdings können wir akzeptieren, dass ein weiteres Semester vonnöten ist, um eine langfristige und nachhaltige Kompensation der wegfallenden Studiengebühren zu realisieren. Dadurch wird den Hochschulen auch endlich langfristige Planungssicherheit gewährt.
– Eine Verschiebung dieser Frist lehnen wir ab.
Frage 3: Was haltet ihr von der Mitbestimmung der Studierenden zu den Kompensationsmitteln? Ist diese Beteiligung auf “gleicher Augenhöhe” ein Schritt in die richtige Richtung?“
– Wir begrüßen die studentische Mitbestimmung an den Kompensationsmitteln für die Studiengebühren ausdrücklich. Allerdings geschieht für uns die momentane Beteiligung der Studierenden an der Vergabe der Studiengebühren nicht „auf Augenhöhe“.
– Deshalb fordern wir, dass die jetzt bestehenden Strukturen verbessert werden. Es ist inakzeptabel, dass der Fakultätsvorstand einmal getroffene Entscheidungen der Studiengebührenkommissionen wieder aufheben können – und das unter Ausschluss jeglicher studentischer Mitbestimmung.
– Ein weiteres Problem sind die von der zentralen Studiengebührenkommission verwalteten Gelder, die trotz formeller Beteiligung der Studierenden schlussendlich vom Rektor nach Lust und Laune ausgegeben werden.
Frage 4: „Was unterscheidet die Aufsichträte von den geforderten Hochschulbeiräten? Welche Maßnahme ist sinnvoller?“
– Die Aufsichtsräte für die Hochschulen stehen stellvertretend für das Konzept einer „unternehmerischen Hochschule“, welches wir entschieden ablehnen. Eine Hochschule kann nicht als Unternehmen geführt werden, wenn sie ihren Aufgaben für die Gesellschaft gerecht werden soll.
– Insofern begrüßen diesen Wechsel hin zu rein beratenden Beiräten. Allerdings muss abgewartet werden, welche Aufgaben diese Beiräte konkret ausführen werden.

